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Weil am Rhein und Umgebung

Energieberater

Schornsteinfeger

Ihr Ansprech­part­ner
in Gren­zach-Wyhlen
und Weil am Rhein

Schornsteinfeger

Sicherheit und Umweltschutz aus erfahrener Hand

Als Schorn­ste­in­fegermeis­ter ste­he ich für Sicher­heit, Umweltschutz und effiziente Heiztech­nik – mit Erfahrung und Weit­blick.

Neben den klas­sis­chen Auf­gaben wie Kehren, Messen und Über­prüfen biete ich Ihnen auch mod­erne Dien­stleis­tun­gen rund um Rauch­warn­melder, Gashauss­chau sowie ener­getis­che Beratung an.

Die hoheitlichen Auf­gaben nehme ich in mein­er Funk­tion als bevollmächtigter Bezirkss­chorn­ste­in­fegermeis­ter wahr. Diese Tätigkeit übe ich im Kehrbezirk 16 des Land­kreis­es Lör­rach aus. Sie ste­ht in keinem Zusam­men­hang mit den frei wählbaren Dien­stleis­tun­gen, die auf dieser Inter­net­seite ange­boten wer­den.

Unsere Leistungen im Überblick

Kehren, messen und über­prüfen nach Bun­des Kehr- und Über­prü­fung­sor­d­nung und 1. Bun­des Immis­sion­ss­chutz Verord­nung.
Unab­hängig und indi­vidu­ell. Damit Ihre Feuer­stät­ten effizient und sich­er sind.
Nach den Vor­gaben der tech­nis­chen Regeln für Gasin­stal­la­tion. Schä­den erken­nen bevor sie zum Risiko wer­den.
Pla­nung und Wartung nach Lan­des­bau­recht und DIN 14676–1. Immer auf der sicheren Seite.
Wir sor­gen für saubere Luft im Wohn- und Arbeits­bere­ich. Damit Sie immer tief dur­chat­men kön­nen.
Alles was sie über die amtliche Tätigkeit des bevollmächtigten Bezirkss­chorn­ste­in­fegers wis­sen soll­ten.

Die klassischen Schornsteinfeger-
arbeiten

Handwerkliche Tradition und modernste Technik

Schorn­ste­in­fegerar­beit­en sor­gen seit Gen­er­a­tio­nen für Sicher­heit, Funk­tion und Umweltschutz rund ums Haus. Die drei zen­tralen Auf­gaben­bere­iche sind Kehren, Messen und Über­prüfen – fachgerecht durchge­führt und geset­zlich ver­ankert.

Kehren

Beim Kehren wer­den Ruß, Staub und son­stige Ablagerun­gen aus Schorn­steinen, Abgaswe­gen und Verbindungsstück­en ent­fer­nt. Diese Arbeit schützt vor Schorn­stein­brän­den und stellt sich­er, dass Abgase unge­hin­dert ins Freie geleit­et wer­den kön­nen. Sie ist wesentlich­er Bestandteil des vor­beu­gen­den Brand­schutzes.

Messen

Das Messen der Abgaswerte dient der Kon­trolle von Emis­sio­nen und der Über­prü­fung, ob Feuer­stät­ten effizient und umwelt­gerecht arbeit­en. Dabei wer­den u.a. Kohlen­monox­id­konzen­tra­tion, Fein­staub, Rußge­halt und Abgasver­luste erfasst – gemäß geset­zlich­er Vor­gaben zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung.

Überprüfen

Die Über­prü­fung umfasst eine visuelle und tech­nis­che Kon­trolle der Ver­bren­nungsluftzu­fuhr, Feuer­stätte, Verbindungsstücke und Abgasan­lage. Ziel ist es, Betriebs- und Brand­sicher­heit zu gewährleis­ten, Män­gel frühzeit­ig zu erken­nen und die sichere Funk­tion der Anlage dauer­haft zu sich­ern.

Unser Anspruch

Wir führen alle Arbeit­en sauber, präzise und zuver­läs­sig durch – selb­stver­ständlich gemäß den gel­tenden geset­zlichen Vor­gaben. Qual­ität, Sicher­heit und Sorgfalt ste­hen dabei immer an erster Stelle.

Feuerungstechnische Beratung

Feuerungstechnische Beratung

Als fachkundi­ge Ansprech­part­ner bieten wir eine neu­trale feuerung­stech­nis­che Beratung für Eigen­tümer, Plan­er und Nutzer. Ziel ist es, sin­nvolle Lösun­gen rund um die Auswahl, Instal­la­tion und den sicheren Betrieb von Feuer­stät­ten zu unter­stützen – unab­hängig von Her­stellern oder Ver­trieb­sin­ter­essen.

Heizung

Wir berat­en unab­hängig bei der Auswahl, Pla­nung oder Mod­ernisierung von Heizungsan­la­gen – ob Öl, Gas, Bio­masse oder alter­na­tive Sys­teme. Dabei berück­sichti­gen wir geset­zliche Anforderun­gen, Effizien­zpoten­ziale und die Gegeben­heit­en vor Ort. Unser Fokus liegt auf einem sicheren, wirtschaftlichen und emis­sion­sar­men Betrieb.

Einzelfeuerstätten

Für Kam­inöfen, Pel­letöfen und andere Einzel­raum­feuer­stät­ten geben wir her­stellerneu­trale Empfehlun­gen zur Auf­stel­lung, Ausle­gung und tech­nis­chen Eig­nung. Wir zeigen auf, welche Anforderun­gen einge­hal­ten wer­den müssen – z. B. hin­sichtlich Luftzu­fuhr, Raum­größe oder Emis­sion­s­gren­zw­erte – und begleit­en Sie bei Pla­nung oder Aus­tausch.

Schornsteine & Abgasleitungen

Wir prüfen die Eig­nung beste­hen­der Schorn­steine und berat­en bei Neuan­schlüssen oder Umnutzung. Dabei geht es u. a. um Quer­schnitts­berech­nun­gen, Mate­ri­al­wahl, Kon­den­sa­tan­fall oder Mehrfach­bele­gung. Unser Ziel ist eine dauer­haft sichere und regelkon­forme Abgas­führung – angepasst an die jew­eilige Feuer­stätte und Nutzung.

Neutral. Fachlich. Verlässlich.

Unsere Beratung erfol­gt stets objek­tiv, her­stellerun­ab­hängig und auf Basis gel­tender tech­nis­ch­er Regeln. Wir unter­stützen Sie bei Ihren Entschei­dun­gen – ohne Verkauf­s­ab­sicht, aber mit dem Blick fürs Mach­bare.

Gashausschau

Gashausschau – Sicherheit beginnt im Haus

Betreiber von Gasan­la­gen sind verpflichtet, ihre Haus­gasleitun­gen regelmäßig auf sicht­bare Män­gel zu über­prüfen. Diese soge­nan­nte Gashauss­chau ist ein wichtiger Bestandteil der vor­beu­gen­den Gefahren­ab­wehr und trägt zur sicheren Nutzung von Erdgas in Gebäu­den bei. Wir unter­stützen Sie dabei mit geschul­tem Blick, zuver­läs­siger Tech­nik und neu­traler Doku­men­ta­tion.

Eigentümerpflicht

Laut Tech­nis­ch­er Regel für Gasin­stal­la­tio­nen (TRGI) ist der Eigen­tümer verpflichtet, ein­mal jährlich eine Sichtkon­trolle der frei ver­legten Haus­gasleitun­gen durch­führen zu lassen – oder selb­st vorzunehmen. Die Ver­ant­wor­tung liegt beim Betreiber der Gasan­lage, also in der Regel beim Hau­seigen­tümer.

Umfang und Ablauf

Im Rah­men der Gashauss­chau wer­den alle frei zugänglichen Gasleitun­gen auf Kor­ro­sion, Undichtigkeit­en und sicht­bare Män­gel hin über­prüft. Typ­is­che Kon­trollpunk­te sind Rohrver­läufe, Absper­rein­rich­tun­gen, Ver­schraubun­gen und Mauer­durch­führun­gen. Die Über­prü­fung erfol­gt visuell sowie mith­il­fe eines Gasspürg­eräts – ohne bauliche Ein­griffe und in kurz­er Zeit. Bei Auf­fäl­ligkeit­en berat­en wir Sie zu sin­nvollen Maß­nah­men.

Dokumentation

Die Ergeb­nisse der Gashauss­chau wer­den nachvol­lziehbar doku­men­tiert – auf Wun­sch auch mit Fotoauf­nah­men und Pro­tokoll. Diese Unter­la­gen dienen als Nach­weis gegenüber Ver­sicherun­gen und kön­nen im Schadens­fall von Bedeu­tung sein. Bei Bedarf erhal­ten Sie die voll­ständi­ge Doku­men­ta­tion dig­i­tal oder in Papier­form.

Mehr Sicherheit mit wenig Aufwand

Mit mod­ern­sten Mit­teln über­prüfen wir Ihre Gasleitun­gen um auch kle­in­ste Leck­a­gen frühzeit­ig zu erken­nen. Sicher­heit ist kein Zufall!

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder – Lebensretter mit Pflichtcharakter

In Baden-Würt­tem­berg sind Rauch­warn­melder in Wohnge­bäu­den geset­zlich vorgeschrieben. Sie dienen dem frühzeit­i­gen Erken­nen von Brän­den und kön­nen im Ern­st­fall Leben ret­ten. Wir unter­stützen Eigen­tümer und Ver­mi­eter dabei, die geset­zlichen Vor­gaben fachgerecht und sor­gen­frei umzuset­zen – von der Pla­nung über die Mon­tage bis hin zur Wartung.

Rechtliche Pflicht

Die Rauch­warn­melderpflicht ist in § 15 Abs. 7 der Lan­des­bauord­nung Baden-Würt­tem­berg geregelt. Sie schreibt vor, dass in allen Woh­nun­gen Schlafräume, Kinderz­im­mer sowie Flure, die zu Aufen­thalt­sräu­men führen, mit Rauch­warn­meldern aus­ges­tat­tet sein müssen. Die Ver­ant­wor­tung für den Ein­bau liegt beim Eigen­tümer.

Einbau, Betrieb & Wartung

Rauch­warn­melder müssen nach den Vor­gaben der DIN 14676 instal­liert und betrieben wer­den. Neben dem fachgerecht­en Ein­bau ist auch die regelmäßige Wartung erforder­lich – in der Regel ein­mal jährlich. In ver­mi­eteten Objek­ten ist der Eigen­tümer für den Ein­bau ver­ant­wortlich, die Wartung obliegt meist dem Nutzer, sofern nichts anderes vere­in­bart wurde.

Unser Serviceangebot

Wir übernehmen für Sie die Pla­nung, Mon­tage, Funk­tion­sprü­fung und Wartung von Rauch­warn­meldern – her­stellerneu­tral, nor­mgerecht und mit lück­en­los­er Doku­men­ta­tion. Auf Wun­sch küm­mern wir uns auch um den tur­nus­mäßi­gen Aus­tausch nach Ablauf der Betrieb­s­dauer. So haben Sie jed­erzeit die rechtliche Sicher­heit auf Ihrer Seite.

Ein kleines Gerät mit großer Wirkung

Mit pro­fes­sionell betreuten Rauch­warn­meldern schützen Sie nicht nur Ihre Immo­bilie, son­dern vor allem das Wichtig­ste: Men­schen­leben. Sprechen Sie uns an – wir berat­en Sie gern.

Lüftungsanlagen

Lüftungsanlagen prüfen und reinigen

Ob zen­trale Wohn­raum­lüf­tung oder dezen­trale Geräte – Lüf­tungsan­la­gen sor­gen für frische Luft, schützen vor Feuchtigkeit und tra­gen zur Energieef­fizienz bei. Damit sie dauer­haft hygien­isch und effizient arbeit­en, sind regelmäßige Prü­fun­gen und Reini­gun­gen uner­lässlich. Wir unter­stützen Sie fachgerecht bei der Kon­trolle und Instand­hal­tung Ihrer Lüf­tung­stech­nik.

Warum prüfen und reinigen?

Staub, Feuchtigkeit, Pollen und Schmutz kön­nen sich in Lüf­tungssys­te­men ablagern. Ohne regelmäßige Reini­gung lei­det nicht nur die Luftqual­ität – auch die Energieef­fizienz sinkt, und es kön­nen hygien­is­che oder tech­nis­che Prob­leme entste­hen. Eine fachgerechte Wartung schützt die Gesund­heit der Bewohn­er und sichert den Wert­er­halt der Anlage.

Was wird kontrolliert?

Wir über­prüfen die Luftleitun­gen, Fil­tere­in­heit­en, Ven­tile und tech­nis­chen Kom­po­nen­ten auf Ver­schmutzung, Ver­stop­fung, Geräuschen­twick­lung und Funk­tion. Bei Bedarf wer­den Lüf­tungskanäle gere­inigt, Fil­ter getauscht und Luft­men­gen neu abgeglichen – je nach Anla­gen­typ und Zus­tand. Alle Arbeit­en erfol­gen nor­mgerecht und mit Augen­maß.

Gesetzliche Grundlagen & Empfehlungen

Für Wohnge­bäude gibt es derzeit keine verpflich­t­ende Wartungsvor­gabe. Den­noch empfehlen Her­steller und die DIN 1946–6 eine regelmäßige Über­prü­fung – min­destens alle 1 bis 2 Jahre. In Nicht­wohnge­bäu­den gel­ten z. B. die VDI 6022 (Hygiene) und die Arbeitsstät­ten­richtlin­ien. Als zer­ti­fizierte Fachkraft für Lüf­tung­stech­nik (HWK) führe ich alle Kon­trollen sachgerecht und doku­men­tiert durch.

Frische Luft braucht Pflege

Eine gepflegte Lüf­tungsan­lage arbeit­et zuver­läs­sig, effizient und hygien­isch. Sich­ern Sie den Betrieb durch regelmäßige Prü­fun­gen – wir unter­stützen Sie dabei mit Fach­wis­sen, Erfahrung und dem richti­gen Equip­ment.

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Hoheitliche Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

Der bevollmächtigte Bezirkss­chorn­ste­in­feger (BBSF) übern­immt im Rah­men seines öffentlichen Amtes ver­schiedene geset­zlich fest­gelegte Auf­gaben. Diese dienen dem vor­beu­gen­den Brand­schutz, der Betrieb­ssicher­heit sowie dem Umwelt- und Gesund­heitss­chutz. Die nach­fol­gend beschriebe­nen Tätigkeit­en erfol­gen hoheitlich und sind unab­hängig von frei wählbaren Dien­stleis­tun­gen des Schorn­ste­in­fegerhandw­erks. Die nach­fol­gen­den Infor­ma­tio­nen stellen eine Über­sicht der wichtig­sten hoheitlichen Tätigkeit­en dar.

Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid

Die Feuer­stät­ten­schau ist gemäß § 14 Schorn­ste­in­feger-Handw­erks­ge­setz (SchfH­wG) eine geset­zlich vorgeschriebene Sicher­heit­süber­prü­fung aller Feuerungsan­la­gen eines Grund­stücks. Sie erfol­gt in regelmäßi­gen Abstän­den durch den BBSF per­sön­lich. Im Anschluss wird der Feuer­stät­tenbescheid erstellt (§ 14 Abs. 2 SchfH­wG). Dieser Bescheid enthält eine rechtsverbindliche Über­sicht aller vorgeschriebe­nen Kehr‑, Über­prü­fungs- und Mes­sar­beit­en ein­schließlich der fest­gelegten Fris­ten.

Kehrbuchführung und Fristenkontrolle

Der BBSF ist verpflichtet, ein Kehrbuch gemäß § 19 SchfH­wG zu führen. Dort sind alle rel­e­van­ten Infor­ma­tio­nen zu den Feuerungsan­la­gen, durchge­führten Arbeit­en, Fris­ten und Beschei­den ver­merkt. Zudem kon­trol­liert der BBSF, ob die im Feuer­stät­tenbescheid fest­gelegten Arbeit­en frist­gerecht durchge­führt wur­den. Bei Fristüber­schre­itun­gen erin­nert er die Eigen­tümer und leit­et ggf. eine Mel­dung an die zuständi­ge Behörde weit­er.

Baurechtliche Abnahme und weitere gesetzliche Prüfungen

Die bau­rechtliche Abnahme neuer oder wesentlich geän­dert­er Feuerungsan­la­gen erfol­gt gemäß Lan­des­bauord­nung Baden-Würt­tem­berg (LBO BW) durch den BBSF. Im Rah­men dieser Abnahme sowie der Feuer­stät­ten­schau erfüllt der BBSF weit­ere geset­zlich ver­ankerte Kon­trollpflicht­en. Dazu zählen ins­beson­dere Prü­fun­gen nach dem Gebäudeen­ergiege­setz (GEG) – z. B. zur Außer­be­trieb­nahme alter Heizkessel oder Ein­hal­tung von Dämmpflicht­en – sowie nach der 1. BIm­SchV, etwa zur Ein­hal­tung von Emis­sion­s­gren­zw­erten bei Einzel­raum­feuer­stät­ten oder der Brennstof­fgüte. Diese Auf­gaben erfol­gen im Rah­men der hoheitlichen Tätigkeit und dienen der Ein­hal­tung geset­zlich­er Anforderun­gen.

Hinweis zur Einordnung

Alle oben beschriebe­nen Tätigkeit­en erfol­gen auss­chließlich im Rah­men des hoheitlichen Auf­trags gemäß geset­zlich­er Vor­gaben. Sie sind nicht Teil des freien Dien­stleis­tungsange­bots dieser Inter­net­seite und dienen auss­chließlich der neu­tralen Infor­ma­tion.

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