Ihr Ansprechpartner
in Grenzach-Wyhlen
und Weil am Rhein
Schornsteinfeger

Sicherheit und Umweltschutz aus erfahrener Hand
Als Schornsteinfegermeister stehe ich für Sicherheit, Umweltschutz und effiziente Heiztechnik – mit Erfahrung und Weitblick.
Neben den klassischen Aufgaben wie Kehren, Messen und Überprüfen biete ich Ihnen auch moderne Dienstleistungen rund um Rauchwarnmelder, Gashausschau sowie energetische Beratung an.
Die hoheitlichen Aufgaben nehme ich in meiner Funktion als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister wahr. Diese Tätigkeit übe ich im Kehrbezirk 16 des Landkreises Lörrach aus. Sie steht in keinem Zusammenhang mit den frei wählbaren Dienstleistungen, die auf dieser Internetseite angeboten werden.
Unsere Leistungen im Überblick

Die klassischen Schornsteinfeger-
arbeiten
Handwerkliche Tradition und modernste Technik
Schornsteinfegerarbeiten sorgen seit Generationen für Sicherheit, Funktion und Umweltschutz rund ums Haus. Die drei zentralen Aufgabenbereiche sind Kehren, Messen und Überprüfen – fachgerecht durchgeführt und gesetzlich verankert.
Kehren
Beim Kehren werden Ruß, Staub und sonstige Ablagerungen aus Schornsteinen, Abgaswegen und Verbindungsstücken entfernt. Diese Arbeit schützt vor Schornsteinbränden und stellt sicher, dass Abgase ungehindert ins Freie geleitet werden können. Sie ist wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes.
Messen
Das Messen der Abgaswerte dient der Kontrolle von Emissionen und der Überprüfung, ob Feuerstätten effizient und umweltgerecht arbeiten. Dabei werden u.a. Kohlenmonoxidkonzentration, Feinstaub, Rußgehalt und Abgasverluste erfasst – gemäß gesetzlicher Vorgaben zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung.
Überprüfen
Die Überprüfung umfasst eine visuelle und technische Kontrolle der Verbrennungsluftzufuhr, Feuerstätte, Verbindungsstücke und Abgasanlage. Ziel ist es, Betriebs- und Brandsicherheit zu gewährleisten, Mängel frühzeitig zu erkennen und die sichere Funktion der Anlage dauerhaft zu sichern.
Unser Anspruch
Wir führen alle Arbeiten sauber, präzise und zuverlässig durch – selbstverständlich gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Qualität, Sicherheit und Sorgfalt stehen dabei immer an erster Stelle.

Feuerungstechnische Beratung
Feuerungstechnische Beratung
Als fachkundige Ansprechpartner bieten wir eine neutrale feuerungstechnische Beratung für Eigentümer, Planer und Nutzer. Ziel ist es, sinnvolle Lösungen rund um die Auswahl, Installation und den sicheren Betrieb von Feuerstätten zu unterstützen – unabhängig von Herstellern oder Vertriebsinteressen.
Heizung
Wir beraten unabhängig bei der Auswahl, Planung oder Modernisierung von Heizungsanlagen – ob Öl, Gas, Biomasse oder alternative Systeme. Dabei berücksichtigen wir gesetzliche Anforderungen, Effizienzpotenziale und die Gegebenheiten vor Ort. Unser Fokus liegt auf einem sicheren, wirtschaftlichen und emissionsarmen Betrieb.
Einzelfeuerstätten
Für Kaminöfen, Pelletöfen und andere Einzelraumfeuerstätten geben wir herstellerneutrale Empfehlungen zur Aufstellung, Auslegung und technischen Eignung. Wir zeigen auf, welche Anforderungen eingehalten werden müssen – z. B. hinsichtlich Luftzufuhr, Raumgröße oder Emissionsgrenzwerte – und begleiten Sie bei Planung oder Austausch.
Schornsteine & Abgasleitungen
Wir prüfen die Eignung bestehender Schornsteine und beraten bei Neuanschlüssen oder Umnutzung. Dabei geht es u. a. um Querschnittsberechnungen, Materialwahl, Kondensatanfall oder Mehrfachbelegung. Unser Ziel ist eine dauerhaft sichere und regelkonforme Abgasführung – angepasst an die jeweilige Feuerstätte und Nutzung.
Neutral. Fachlich. Verlässlich.
Unsere Beratung erfolgt stets objektiv, herstellerunabhängig und auf Basis geltender technischer Regeln. Wir unterstützen Sie bei Ihren Entscheidungen – ohne Verkaufsabsicht, aber mit dem Blick fürs Machbare.

Gashausschau
Gashausschau – Sicherheit beginnt im Haus
Betreiber von Gasanlagen sind verpflichtet, ihre Hausgasleitungen regelmäßig auf sichtbare Mängel zu überprüfen. Diese sogenannte Gashausschau ist ein wichtiger Bestandteil der vorbeugenden Gefahrenabwehr und trägt zur sicheren Nutzung von Erdgas in Gebäuden bei. Wir unterstützen Sie dabei mit geschultem Blick, zuverlässiger Technik und neutraler Dokumentation.
Eigentümerpflicht
Laut Technischer Regel für Gasinstallationen (TRGI) ist der Eigentümer verpflichtet, einmal jährlich eine Sichtkontrolle der frei verlegten Hausgasleitungen durchführen zu lassen – oder selbst vorzunehmen. Die Verantwortung liegt beim Betreiber der Gasanlage, also in der Regel beim Hauseigentümer.
Umfang und Ablauf
Im Rahmen der Gashausschau werden alle frei zugänglichen Gasleitungen auf Korrosion, Undichtigkeiten und sichtbare Mängel hin überprüft. Typische Kontrollpunkte sind Rohrverläufe, Absperreinrichtungen, Verschraubungen und Mauerdurchführungen. Die Überprüfung erfolgt visuell sowie mithilfe eines Gasspürgeräts – ohne bauliche Eingriffe und in kurzer Zeit. Bei Auffälligkeiten beraten wir Sie zu sinnvollen Maßnahmen.
Dokumentation
Die Ergebnisse der Gashausschau werden nachvollziehbar dokumentiert – auf Wunsch auch mit Fotoaufnahmen und Protokoll. Diese Unterlagen dienen als Nachweis gegenüber Versicherungen und können im Schadensfall von Bedeutung sein. Bei Bedarf erhalten Sie die vollständige Dokumentation digital oder in Papierform.
Mehr Sicherheit mit wenig Aufwand
Mit modernsten Mitteln überprüfen wir Ihre Gasleitungen um auch kleinste Leckagen frühzeitig zu erkennen. Sicherheit ist kein Zufall!

Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder – Lebensretter mit Pflichtcharakter
In Baden-Württemberg sind Rauchwarnmelder in Wohngebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Sie dienen dem frühzeitigen Erkennen von Bränden und können im Ernstfall Leben retten. Wir unterstützen Eigentümer und Vermieter dabei, die gesetzlichen Vorgaben fachgerecht und sorgenfrei umzusetzen – von der Planung über die Montage bis hin zur Wartung.
Rechtliche Pflicht
Die Rauchwarnmelderpflicht ist in § 15 Abs. 7 der Landesbauordnung Baden-Württemberg geregelt. Sie schreibt vor, dass in allen Wohnungen Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen. Die Verantwortung für den Einbau liegt beim Eigentümer.
Einbau, Betrieb & Wartung
Rauchwarnmelder müssen nach den Vorgaben der DIN 14676 installiert und betrieben werden. Neben dem fachgerechten Einbau ist auch die regelmäßige Wartung erforderlich – in der Regel einmal jährlich. In vermieteten Objekten ist der Eigentümer für den Einbau verantwortlich, die Wartung obliegt meist dem Nutzer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Unser Serviceangebot
Wir übernehmen für Sie die Planung, Montage, Funktionsprüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern – herstellerneutral, normgerecht und mit lückenloser Dokumentation. Auf Wunsch kümmern wir uns auch um den turnusmäßigen Austausch nach Ablauf der Betriebsdauer. So haben Sie jederzeit die rechtliche Sicherheit auf Ihrer Seite.
Ein kleines Gerät mit großer Wirkung
Mit professionell betreuten Rauchwarnmeldern schützen Sie nicht nur Ihre Immobilie, sondern vor allem das Wichtigste: Menschenleben. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern.

Lüftungsanlagen
Lüftungsanlagen prüfen und reinigen
Ob zentrale Wohnraumlüftung oder dezentrale Geräte – Lüftungsanlagen sorgen für frische Luft, schützen vor Feuchtigkeit und tragen zur Energieeffizienz bei. Damit sie dauerhaft hygienisch und effizient arbeiten, sind regelmäßige Prüfungen und Reinigungen unerlässlich. Wir unterstützen Sie fachgerecht bei der Kontrolle und Instandhaltung Ihrer Lüftungstechnik.
Warum prüfen und reinigen?
Staub, Feuchtigkeit, Pollen und Schmutz können sich in Lüftungssystemen ablagern. Ohne regelmäßige Reinigung leidet nicht nur die Luftqualität – auch die Energieeffizienz sinkt, und es können hygienische oder technische Probleme entstehen. Eine fachgerechte Wartung schützt die Gesundheit der Bewohner und sichert den Werterhalt der Anlage.
Was wird kontrolliert?
Wir überprüfen die Luftleitungen, Filtereinheiten, Ventile und technischen Komponenten auf Verschmutzung, Verstopfung, Geräuschentwicklung und Funktion. Bei Bedarf werden Lüftungskanäle gereinigt, Filter getauscht und Luftmengen neu abgeglichen – je nach Anlagentyp und Zustand. Alle Arbeiten erfolgen normgerecht und mit Augenmaß.
Gesetzliche Grundlagen & Empfehlungen
Für Wohngebäude gibt es derzeit keine verpflichtende Wartungsvorgabe. Dennoch empfehlen Hersteller und die DIN 1946–6 eine regelmäßige Überprüfung – mindestens alle 1 bis 2 Jahre. In Nichtwohngebäuden gelten z. B. die VDI 6022 (Hygiene) und die Arbeitsstättenrichtlinien. Als zertifizierte Fachkraft für Lüftungstechnik (HWK) führe ich alle Kontrollen sachgerecht und dokumentiert durch.
Frische Luft braucht Pflege
Eine gepflegte Lüftungsanlage arbeitet zuverlässig, effizient und hygienisch. Sichern Sie den Betrieb durch regelmäßige Prüfungen – wir unterstützen Sie dabei mit Fachwissen, Erfahrung und dem richtigen Equipment.

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Hoheitliche Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (BBSF) übernimmt im Rahmen seines öffentlichen Amtes verschiedene gesetzlich festgelegte Aufgaben. Diese dienen dem vorbeugenden Brandschutz, der Betriebssicherheit sowie dem Umwelt- und Gesundheitsschutz. Die nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten erfolgen hoheitlich und sind unabhängig von frei wählbaren Dienstleistungen des Schornsteinfegerhandwerks. Die nachfolgenden Informationen stellen eine Übersicht der wichtigsten hoheitlichen Tätigkeiten dar.
Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid
Die Feuerstättenschau ist gemäß § 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung aller Feuerungsanlagen eines Grundstücks. Sie erfolgt in regelmäßigen Abständen durch den BBSF persönlich. Im Anschluss wird der Feuerstättenbescheid erstellt (§ 14 Abs. 2 SchfHwG). Dieser Bescheid enthält eine rechtsverbindliche Übersicht aller vorgeschriebenen Kehr‑, Überprüfungs- und Messarbeiten einschließlich der festgelegten Fristen.
Kehrbuchführung und Fristenkontrolle
Der BBSF ist verpflichtet, ein Kehrbuch gemäß § 19 SchfHwG zu führen. Dort sind alle relevanten Informationen zu den Feuerungsanlagen, durchgeführten Arbeiten, Fristen und Bescheiden vermerkt. Zudem kontrolliert der BBSF, ob die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten fristgerecht durchgeführt wurden. Bei Fristüberschreitungen erinnert er die Eigentümer und leitet ggf. eine Meldung an die zuständige Behörde weiter.
Baurechtliche Abnahme und weitere gesetzliche Prüfungen
Die baurechtliche Abnahme neuer oder wesentlich geänderter Feuerungsanlagen erfolgt gemäß Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) durch den BBSF. Im Rahmen dieser Abnahme sowie der Feuerstättenschau erfüllt der BBSF weitere gesetzlich verankerte Kontrollpflichten. Dazu zählen insbesondere Prüfungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – z. B. zur Außerbetriebnahme alter Heizkessel oder Einhaltung von Dämmpflichten – sowie nach der 1. BImSchV, etwa zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten bei Einzelraumfeuerstätten oder der Brennstoffgüte. Diese Aufgaben erfolgen im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeit und dienen der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
Hinweis zur Einordnung
Alle oben beschriebenen Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im Rahmen des hoheitlichen Auftrags gemäß gesetzlicher Vorgaben. Sie sind nicht Teil des freien Dienstleistungsangebots dieser Internetseite und dienen ausschließlich der neutralen Information.
© by Kiefer-Energie.de
created by Schreibtischfeger-Kappenberger

