Energieberatung für alle Gebäudearten

Durchdacht und strukturiert zum effizienten Haus
Unser Angebot deckt alle Aspekte der energetischen Bewertung und Optimierung ab – strukturiert, fundiert und individuell.
Ob Wohnhaus, Gewerbeeinheit oder Sonderbau: Wir sind spezialisiert auf sämtliche Gebäudetypen und bieten maßgeschneiderte Beratung und Nachweise – von Energieausweisen über Fördermittelberatung bis hin zur technischen Planung und Baubegleitung.
Unsere Leistungen reichen von Einzelmaßnahmen bis zur vollständigen Effizienzhaus-Sanierung – kompetent begleitet und unabhängig dokumentiert.
Unsere Leistungen im Überblick

Energieausweise
Rechtliche Grundlage, Ausweisarten und Bewertungsmethoden
Gemäß § 80 ff. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen ein Energieausweis verpflichtend vorzulegen. Dieser dokumentiert auf standardisierter Grundlage die energetische Qualität eines Gebäudes und schafft damit Transparenz für Eigentümer, Nutzer und Investoren.
Ausweisarten
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden:
- Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis basiert auf einer ingenieurtechnischen Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Die Berechnung erfolgt unabhängig vom Nutzerverhalten auf Basis normierter Randbedingungen. Diese Methode liefert objektive und vergleichbare Aussagen über den energetischen Standard des Gebäudes.
- Verbrauchsausweis: Der Verbrauchsausweis hingegen stützt sich auf den gemessenen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Er bildet damit auch das individuelle Nutzerverhalten ab, was zu stärkeren Schwankungen bei der Bewertung führen kann.
Zulässigkeit des Verbrauchsausweises
Ein Verbrauchsausweis ist zulässig, wenn:
- es sich um ein Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten handelt, unabhängig vom Baujahr, oder
- bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, sofern sie nach dem 01.11.1977 errichtet oder energetisch mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden.
In allen anderen Fällen, insbesondere bei älteren, unsanierten Kleinwohngebäuden, ist gemäß § 80 Abs. 3 GEG der Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben.
Bewertungskriterien: Wohngebäude vs. Nichtwohngebäude
Die energetische Bewertung unterscheidet sich maßgeblich zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden:
- Wohngebäude: Bewertung nach DIN V 4108–6 und DIN V 4701–10 bzw. teilweise nach DIN V 18599. Es werden die Gebäudehülle, Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung berücksichtigt.
- Nichtwohngebäude: Bewertung ausschließlich nach DIN V 18599. Hier fließen zusätzlich Beleuchtung, Kühlung, Nutzerprofile und Betriebszeiten in die Berechnung ein.
Ein Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude kann ebenfalls zulässig sein, sofern für das jeweilige Gebäude über mindestens drei zusammenhängende Jahre eine aussagekräftige Verbrauchsdatenbasis vorliegt und keine erheblichen Änderungen in Nutzung, Technik oder Struktur stattgefunden haben.
Unser Leistungsversprechen
Wir erstellen sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude jeder Komplexitätsstufe. Dabei berücksichtigen wir sämtliche gebäudespezifischen Besonderheiten, die aktuelle Gesetzeslage sowie relevante Normen und Richtlinien. Unsere fundierte Methodik und langjährige Erfahrung ermöglichen die sachgerechte Erstellung von Energieausweisen für Standardgebäude ebenso wie für Sonderbauten – rechtssicher, nachvollziehbar und auf Wunsch förderfähig aufbereitet.
Alle wichtigen Unterlagen auf einen Blick.
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Energieberatung
Unabhängig, strukturiert und gesetzeskonform
Eine neutrale Energieberatung bildet die fachliche Grundlage für energetische Sanierungsmaßnahmen und Investitionsentscheidungen. Sie erfolgt unabhängig von Herstellerinteressen und verfolgt das Ziel, technisch sinnvolle, wirtschaftlich vertretbare und förderfähige Lösungen aufzuzeigen – für Wohn- wie Nichtwohngebäude gleichermaßen.
Ziel und Nutzen
Die Energieberatung ermöglicht eine ganzheitliche Bewertung des energetischen Ist-Zustands eines Gebäudes. Auf dieser Grundlage können maßgeschneiderte Maßnahmenpakete entwickelt werden, um den Energiebedarf nachhaltig zu senken, Betriebskosten zu reduzieren und CO₂-Emissionen zu vermeiden. Gleichzeitig dient sie als Voraussetzung für viele Förderprogramme des Bundes.
Inhalte und Ablauf
Die Beratung beginnt mit einer strukturierten Erfassung des baulichen und technischen Zustands – inklusive Gebäudehülle, Anlagentechnik und Nutzerverhalten. Auf Basis dieser Daten werden geeignete Einzel- oder Gesamtsanierungsmaßnahmen ausgearbeitet, inklusive Wirtschaftlichkeitsbewertung und, falls gewünscht, Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Bericht dokumentiert und erläutert.
Unabhängigkeit und Förderfähigkeit
Unsere Beratung erfolgt hersteller‑, produkt- und vertriebsunabhängig. Als registrierte Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes (BEG) stellen wir sicher, dass sämtliche Anforderungen an Förderfähigkeit, Dokumentation und technische Mindeststandards erfüllt sind. Die Beratung ist für Wohngebäude ebenso förderfähig wie für viele Nichtwohngebäude – inklusive Zuschuss durch das BAFA oder die KfW.
Neutral, unabhängig und kompetent
Wir beraten unabhängig, fachlich fundiert und lösungsorientiert. Unsere Empfehlungen beruhen auf technischer Expertise, gesetzlichen Rahmenbedingungen und realistischen Einsparpotenzialen – transparent, nachvollziehbar und individuell auf Ihr Gebäude zugeschnitten.

iSFP und Fördermittelberatung
Strategisch planen – klug fördern
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und eine fundierte Fördermittelberatung bilden gemeinsam eine starke Grundlage für eine wirtschaftlich sinnvolle und technisch durchdachte Sanierung. Beide Leistungen können einzeln in Anspruch genommen werden – entfalten jedoch als Kombination ihr volles Potenzial.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der iSFP bietet ein stufenweises Sanierungskonzept auf Basis einer fundierten Analyse Ihres Gebäudes. Er zeigt, wie Maßnahmen baulich sinnvoll und wirtschaftlich effizient nacheinander umgesetzt werden können.
Boni durch den iSFP
Durch die Erstellung eines iSFP erhöht sich die Förderung bei einer folgenden Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Rahmen des BEG um 5 % (von 15 % auf 20 %). Außerdem werden die maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 € pro Kalenderjahr erhöht.
Ablauf und Methodik
Nach einer Vor-Ort-Begehung erfolgt die Erfassung aller energetisch relevanten Gebäudeteile. Daraus entwickeln wir ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept mit Maßnahmenpaketen und einem verständlich aufbereiteten Bericht.
Förderfähigkeit des iSFP
Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist selbst förderfähig. Die maximale Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten:
– Bis zu 650 € bei einer oder zwei Wohneinheiten
– Bis zu 850 € bei drei oder mehr Wohneinheiten
Zusätzlich wird die Präsentation des iSFP im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder vergleichbaren Besprechung mit einer Pauschale von 250 € gefördert.
Wichtig
Der iSFP-Bonus in Höhe von 5 % kann nur gewährt werden, wenn der Sanierungsfahrplan vor Beginn der Sanierungsarbeiten vollständig erstellt, übergeben und dokumentiert wurde. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich.
Fördermittelberatung
Wir analysieren gezielt, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen, und kombinieren Maßnahmen optimal, um maximale Zuschüsse zu erzielen – sowohl für Wohngebäude als auch im Nichtwohngebäudebereich.
Vielfalt der Programme
Es existiert eine Vielzahl an Bundes‑, Landes- und teils regionalen Förderprogrammen. Wir navigieren sicher durch diese Vielfalt und filtern für Sie die passenden Optionen heraus.
Maßnahmen clever kombinieren
Oft ist die Kombination von Maßnahmen förderrechtlich wie technisch vorteilhaft – z. B. Dämmung plus Heizungstausch. Wir stimmen die Kombination gezielt auf Ihre Situation ab.
Unterstützung bei der Antragstellung
Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess – von der Vorbereitung bis zur Einreichung und Dokumentation gegenüber dem Fördergeber. Fehler vermeiden, Zeit sparen, Geld sichern.
Eine clevere Kombination
Die Kombination aus individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) und Fördermittelberatung bietet doppelten Mehrwert: Der iSFP liefert die technische und strategische Grundlage für sinnvolle energetische Maßnahmen – die Fördermittelberatung sorgt dafür, dass diese Maßnahmen bestmöglich bezuschusst werden.
Die Fördermittelberatung selbst ist nicht als eigenständige Leistung förderfähig. Wird sie jedoch im Rahmen eines förderfähigen iSFP oder einer Effizienzhaus-Planung durchgeführt, ist sie automatisch Teil der förderfähigen Beratungsleistung. So profitieren Sie doppelt – inhaltlich und finanziell.
Wir sorgen dafür, dass technische Machbarkeit, gesetzliche Vorgaben und die optimale Förderkulisse nahtlos zusammenspielen. Genau darin liegt der besondere Wert dieser Beratungskombination.
Dafür stehen wir
Unsere Stärke liegt in der Kombination von technischer Präzision und förderrechtlichem Know-how. Wir denken Beratung immer ganzheitlich – individuell, verständlich und konsequent unabhängig. Sie erhalten Lösungen, die langfristig wirken und sich für Sie rechnen.
Für die Antragstellung beim BAFA ist eine Vollmacht notwendig. Download PDF

BEG Einzelmaßnahmen
Gezielt fördern – Schritt für Schritt zum Effizienzgewinn
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen ermöglicht die gezielte Sanierung bestehender Gebäude, ohne dass ein kompletter Effizienzhausstandard erreicht werden muss. Gefördert werden klar definierte Einzelmaßnahmen, die zu einer spürbaren energetischen Verbesserung führen – technisch sinnvoll, wirtschaftlich attraktiv und staatlich bezuschusst.
Ziel und Nutzen
Die BEG-Einzelmaßnahmen ermöglichen es Eigentümern, energetische Sanierungsvorhaben schrittweise umzusetzen. Damit lassen sich Energieverbrauch, CO₂-Ausstoß und Betriebskosten gezielt senken – auch ohne Komplettsanierung. Gleichzeitig schaffen sie Zugang zu attraktiven Fördermitteln bei hoher technischer Flexibilität.
Inhalte und Ablauf
Gefördert werden u. a. Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Austausch veralteter Heizsysteme, die Installation moderner Lüftungstechnik sowie Heizungsoptimierungen. Die Antragstellung erfolgt über das BAFA (Zuschussvariante) oder über die KfW (Kreditvariante) und muss vor Umsetzung der Maßnahmen erfolgen. Eine Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist in vielen Fällen verpflichtend und immer sinnvoll.
Fördervoraussetzungen und Kombinationsmöglichkeiten
Die Maßnahmen müssen bestimmten technischen Mindestanforderungen entsprechen und durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden. Wird zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) als Grundlage genutzt, erhöht sich die Förderquote um 5 % – der sogenannte iSFP-Bonus. Auch die Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen ist möglich und oft besonders effektiv.
Zielführend und lösungsorientiert
Wir begleiten Sie von der Auswahl geeigneter Maßnahmen über die technische Planung bis zur Förderantragstellung. Unsere Lösungen sind neutral, gesetzeskonform und individuell auf Ihr Gebäude abgestimmt – für eine Sanierung mit maximalem Nutzen und minimalem Aufwand.

Effizenzhausberatung und Baubegleitung
Sanierung oder Neubau – beides richtig geplant.
Ob bei der energetischen Sanierung zum Effizienzhaus oder beim Neubau mit Förderambitionen: Die Kombination aus fundierter Effizienzhausberatung und professioneller Baubegleitung sorgt für maximale Energieeinsparung, reibungslose Umsetzung und optimale Fördermittel.
Effizienzhausberatung (bei Sanierung)
Wir beraten Sie fachlich fundiert bei der Umsetzung von Sanierungen, die den Anforderungen an ein Effizienzhaus entsprechen. Ziel ist es, den energetischen Zustand Ihres Bestandsgebäudes durch geeignete Maßnahmen so zu verbessern, dass er einem der förderfähigen Effizienzhausstandards (z. B. EH 85, EH 70, EH 55) entspricht.
Förderung
Je nach Effizienzhaus-Stufe sind KfW-Kredite mit Tilgungszuschüssen bis zu 45 % möglich. Die Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn und erfordert technische Nachweise durch einen Energieeffizienz-Experten.
Baubegleitung (bei Neubau oder Einzelmaßnahmen)
Im Neubau oder bei geförderten Einzelmaßnahmen (z. B. Heizungstausch, Dämmung) begleiten wir als Energieeffizienz-Experten die Bauausführung. So stellen wir sicher, dass alle technischen und förderrechtlichen Vorgaben eingehalten werden – von der Planung über die Ausführung bis zur Schlussdokumentation.
Förderung
Die Kosten für die Baubegleitung sind selbst förderfähig – mit bis zu 50 % Zuschuss (max. 5.000 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern, 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern).
Eine clevere Kombination
Unsere Erfahrung zeigt: Eine klare energetische Zieldefinition (Effizienzhausberatung) in Verbindung mit fachlich kompetenter Begleitung während der Bauphase (Baubegleitung) verhindert Planungsfehler, spart Kosten und sichert die Förderung. Egal ob Altbau oder Neubau – beides profitiert davon.
Verlässlich begleiten – zukunftssicher bauen.
Wir sind Ihr Partner von der Zieldefinition über die Förderstrategie bis zur baulichen Umsetzung – rechtssicher, effizient und unabhängig. Für ein Ergebnis, das langfristig überzeugt.

EWärmeG Nachweise
Pflicht und Chance – der EWärmeG-Nachweis
In Baden-Württemberg gilt für Bestandsgebäude bei einem Heizungstausch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Eigentümer müssen dabei mindestens 15 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien oder gleichwertige Maßnahmen decken. Der Nachweis ist verpflichtend und muss bei der zuständigen Baurechtsbehörde eingereicht werden.
Ziel und gesetzlicher Hintergrund
Das EWärmeG gilt für Gebäude mit Baujahr vor 2009 bei Austausch der zentralen Heizungsanlage. Es fordert 15 % Deckung des Wärmebedarfs durch Erneuerbare oder durch anerkannte Ersatzmaßnahmen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit seiner 65 %-Regel ersetzt das EWärmeG schrittweise ab 2026, bis dahin bleibt es verpflichtend.
Inhalte und Nachweispflicht
Nach dem Heizungstausch muss innerhalb von 18 Monaten nachgewiesen werden, wie die Anforderungen erfüllt wurden – z. B. über Solarthermie, Wärmepumpe, Holzheizung, Dämmung oder Sanierungsfahrplan. Der Nachweis erfolgt über ein offizielles Formular und wird bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht.
Kombinationsmöglichkeiten und Unterschiede
Bei Wohngebäuden können mehrere Maßnahmen kombiniert werden. Ein iSFP ersetzt z. B. 5 % der Pflicht. Bei Nichtwohngebäuden kann ein iSFP sogar die volle Erfüllung abdecken. Auch PV-Anlagen, Bioenergie oder Fernwärme können angerechnet werden. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt vom Gebäude ab.
Förderung und Beratung
Der EWärmeG-Nachweis selbst wird nicht gefördert – er ist gesetzlich vorgeschrieben. Viele der Maßnahmen, die Sie für den Nachweis nutzen können, sind jedoch förderfähig. Dazu gehören z. B. Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Dämmmaßnahmen. Auch eine Energieberatung oder die Erstellung eines Sanierungsfahrplans wird durch Förderprogramme unterstützt. Wir helfen Ihnen, die passenden Maßnahmen zu finden und die Förderung bestmöglich zu nutzen.
Was Sie von uns erwarten dürfen
Wir kümmern uns um alles: Von der Auswahl geeigneter Maßnahmen bis zum fertigen EWärmeG-Nachweis. Klar, rechtssicher und so erklärt, dass es jeder versteht – damit Sie entspannt und gefördert in die Zukunft starten können.

Wärmepumpen-Check
Passt eine Wärmepumpe zu Ihrem Gebäude?
Mit unserem herstellerunabhängigen Wärmepumpen-Check erhalten Sie eine fundierte Einschätzung, ob Ihr Gebäude für den Einsatz einer Wärmepumpe geeignet ist – technisch, wirtschaftlich und baulich. Wir prüfen neutral und praxisnah, bevor Sie in die Umsetzung gehen.
Heizsystem prüfen
Wir analysieren das bestehende Heizsystem – z. B. Heizkörper oder Fußbodenheizung – und beurteilen, ob eine Wärmepumpe damit effizient betrieben werden kann.
Aufstellbedingungen bewerten
Ob innen oder außen: Wir prüfen, ob ausreichend Platz vorhanden ist, ob Schallschutzauflagen eingehalten werden können und ob alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.
Heizlast berechnen
Falls notwendig, berechnen wir die Heizlast Ihres Gebäudes nach anerkannten Verfahren – als Grundlage für eine realistische Dimensionierung der Wärmepumpe.
Hydraulischen Abgleich beurteilen
Wir prüfen, ob das vorhandene Verteilsystem hydraulisch abgestimmt ist – und ob einzelne Heizflächen angepasst oder erneuert werden sollten.
Leistung und Technik empfehlen
Auf Basis der Gebäudeeigenschaften und energetischen Situation geben wir eine Empfehlung zur benötigten Leistung und geeigneten Wärmepumpentechnik.
Unabhängig. Objektiv. Kompetent.
Als herstellerunabhängige Experten bieten wir Ihnen eine ehrliche und fachlich fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung – ohne Verkaufsdruck, aber mit dem Blick fürs Wesentliche.

Heizlastberechnung
Präzise planen – mit der Heizlastberechnung
Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 liefert die technische Grundlage für die optimale Auslegung eines Heizsystems. Sie zeigt, wie viel Wärme ein Gebäude unter Normbedingungen benötigt – und sorgt dafür, dass Heizanlagen effizient, wirtschaftlich und förderkonform geplant werden können.
Was ist eine Heizlastberechnung?
Bei der Heizlastberechnung wird für jeden Raum und das gesamte Gebäude ermittelt, wie viel Heizleistung notwendig ist, um an kalten Tagen eine behagliche Innentemperatur zu halten. Die Berechnung erfolgt nach der Norm DIN EN 12831 und berücksichtigt unter anderem die Wärmedämmung, Raumvolumen, Fensterflächen und Lage des Gebäudes.
Wann wird sie benötigt?
Eine Heizlastberechnung ist notwendig bei Neubauten, Sanierungen, Heizungstausch sowie beim hydraulischen Abgleich (Stufe 2). Sie ist Voraussetzung für viele Förderprogramme und stellt sicher, dass Heizungssysteme richtig dimensioniert und auf das Gebäude abgestimmt sind.
Vorteile für Sie
Die Berechnung verhindert Über- oder Unterdimensionierung, senkt die Betriebskosten und sorgt für gleichmäßige Wärmeverteilung. Sie bildet die technische Basis für eine wirtschaftliche Heizungsanlage – abgestimmt auf die Gegebenheiten vor Ort.
Förderfähigkeit
Die Heizlastberechnung ist förderfähig, wenn sie im Rahmen einer Heizungsoptimierung, Baubegleitung, Effizienzhausberatung oder eines iSFP erfolgt. Über die BEG-Förderung sind Zuschüsse von bis zu 50 % möglich. Wir beraten Sie zur optimalen Einbindung in Ihr Vorhaben.
Unsere Empfehlung
Ob Neubau oder Bestandsgebäude – mit einer Heizlastberechnung schaffen Sie die Grundlage für ein zuverlässiges, effizientes Heizsystem. Wir übernehmen die Berechnung nach aktuellen Normen und liefern Ihnen nachvollziehbare, förderfähige Ergebnisse.

Der hydraulische Abgleich
Gleichmäßig heizen – mit dem hydraulischen Abgleich
Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass alle Heizkörper im Gebäude gleichmäßig mit Wärme versorgt werden. Er ist eine grundlegende Voraussetzung für den effizienten Betrieb jeder Heizungsanlage – ob neu oder alt – und wird bei vielen Förderprogrammen gefordert.
Was ist ein hydraulischer Abgleich?
Beim hydraulischen Abgleich werden die Heizkörper und Rohrleitungen so eingestellt, dass sie exakt die benötigte Wassermenge erhalten – nicht mehr und nicht weniger. Dadurch werden Strömungsgeräusche vermieden, die Temperaturverteilung verbessert und unnötiger Energieverbrauch verhindert.
Wann ist er notwendig?
Ein hydraulischer Abgleich ist Pflicht bei vielen geförderten Maßnahmen wie dem Heizungstausch oder bei der Installation einer Wärmepumpe. Auch bei älteren, ungleichmäßig beheizten Gebäuden lohnt sich die Maßnahme zur Optimierung des Heizsystems.
Vorteile für Sie
Der Abgleich reduziert den Energieverbrauch, senkt Heizkosten und sorgt für gleichbleibend warme Räume. Er erhöht die Lebensdauer der Heiztechnik und verbessert den Komfort – ganz ohne bauliche Maßnahmen.
Förderfähigkeit
Der hydraulische Abgleich ist als eigenständige Maßnahme förderfähig – insbesondere im Rahmen der Heizungsoptimierung über die BEG. Voraussetzung ist oft eine vollständige Heizlastberechnung (Stufe 2). Wir beraten Sie zu allen Anforderungen und übernehmen Planung und Dokumentation.
Unsere Empfehlung
Ein professionell durchgeführter hydraulischer Abgleich ist ein kleiner Eingriff mit großer Wirkung. Wir führen ihn normgerecht durch, dokumentieren die Ergebnisse und sorgen dafür, dass Sie Fördervoraussetzungen zuverlässig erfüllen.
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