Ihr Ansprechpartner in Grenzach-Wyhlen,
Weil am Rhein und Umgebung

Energieberater

Schornsteinfeger

Energieberatung für alle Gebäudearten

Durchdacht und strukturiert zum effizienten Haus

Unser Ange­bot deckt alle Aspek­te der ener­getis­chen Bew­er­tung und Opti­mierung ab – struk­turi­ert, fundiert und indi­vidu­ell.
Ob Wohn­haus, Gewer­beein­heit oder Son­der­bau: Wir sind spezial­isiert auf sämtliche Gebäude­typen und bieten maßgeschnei­derte Beratung und Nach­weise – von Energieausweisen über För­der­mit­tel­ber­atung bis hin zur tech­nis­chen Pla­nung und Baube­gleitung.
Unsere Leis­tun­gen reichen von Einzel­maß­nah­men bis zur voll­ständi­gen Effizien­zhaus-Sanierung – kom­pe­tent begleit­et und unab­hängig doku­men­tiert.

Unsere Leistungen im Überblick

Erstel­lung von bedarfs- und ver­brauch­sori­en­tierten Energieausweisen gemäß GEG.
Unab­hängige Beratung zur Effizien­zsteigerung Ihres Gebäudes.
Zwei Ange­bote — Eine starke Kom­bi­na­tion. Der indi­vidu­elle Sanierungs­fahrplan als Leit­faden, die För­der­mit­tel­ber­atung bei der finalen Umset­zung.
Beratung und Nach­weise für förder­fähige Einzel­maß­nah­men wie Däm­mung, Fen­ster oder Heizung.
Wir bescheini­gen nicht nur das Effizien­zhaus, son­dern begleit­en Sie auf Wusch auch als unab­hängige Sachver­ständi­ge bei der Umset­zung.
Baratung und Unter­stützung beim Ein­bau ein­er neuen Gas- oder Ölheizung nach dem Erneuer­bare-Wärme-Gesetz.
Tech­nis­che Vor­prü­fung der Eig­nung des Gebäudes für Wärmepumpen – inklu­sive Alter­na­tiven­be­w­er­tung.
Berech­nung der Hei­zlast nach DIN EN 12831 zur Ausle­gung der Heiztech­nik.
Durch­führung des hydraulis­chen Abgle­ichs (Ver­fahren A oder B) zur Effizien­zsteigerung.

Energieausweise

Rechtliche Grundlage, Ausweisarten und Bewertungsmethoden

Gemäß § 80 ff. des Gebäudeen­ergiege­set­zes (GEG) ist bei Verkauf, Ver­mi­etung, Ver­pach­tung oder bei bes­timmten Sanierungs­maß­nah­men ein Energieausweis verpflich­t­end vorzule­gen. Dieser doku­men­tiert auf stan­dar­d­isiert­er Grund­lage die ener­getis­che Qual­ität eines Gebäudes und schafft damit Trans­parenz für Eigen­tümer, Nutzer und Inve­storen.

Ausweisarten

Grund­sät­zlich wird zwis­chen zwei Arten von Energieausweisen unter­schieden:

  • Bedarf­sausweis: Der Bedarf­sausweis basiert auf ein­er inge­nieurtech­nis­chen Bew­er­tung der Gebäude­hülle und der Anla­gen­tech­nik. Die Berech­nung erfol­gt unab­hängig vom Nutzerver­hal­ten auf Basis normiert­er Randbe­din­gun­gen. Diese Meth­ode liefert objek­tive und ver­gle­ich­bare Aus­sagen über den ener­getis­chen Stan­dard des Gebäudes.
  • Ver­brauch­sausweis: Der Ver­brauch­sausweis hinge­gen stützt sich auf den gemesse­nen Energie­ver­brauch der ver­gan­genen drei Jahre. Er bildet damit auch das indi­vidu­elle Nutzerver­hal­ten ab, was zu stärk­eren Schwankun­gen bei der Bew­er­tung führen kann.

Zulässigkeit des Verbrauchsausweises

Ein Ver­brauch­sausweis ist zuläs­sig, wenn:

  • es sich um ein Wohnge­bäude mit mehr als vier Wohnein­heit­en han­delt, unab­hängig vom Bau­jahr, oder
  • bei Wohnge­bäu­den mit bis zu vier Wohnein­heit­en, sofern sie nach dem 01.11.1977 errichtet oder ener­getisch min­destens auf das Niveau der Wärmeschutzverord­nung 1977 saniert wur­den.

In allen anderen Fällen, ins­beson­dere bei älteren, unsanierten Klein­wohnge­bäu­den, ist gemäß § 80 Abs. 3 GEG der Bedarf­sausweis zwin­gend vorgeschrieben.

Bewertungskriterien: Wohngebäude vs. Nichtwohngebäude

Die ener­getis­che Bew­er­tung unter­schei­det sich maßge­blich zwis­chen Wohn- und Nicht­wohnge­bäu­den:

  • Wohnge­bäude: Bew­er­tung nach DIN V 4108–6 und DIN V 4701–10 bzw. teil­weise nach DIN V 18599. Es wer­den die Gebäude­hülle, Heizung, Warmwasser­bere­itung und Lüf­tung berück­sichtigt.
  • Nicht­wohnge­bäude: Bew­er­tung auss­chließlich nach DIN V 18599. Hier fließen zusät­zlich Beleuch­tung, Küh­lung, Nutzer­pro­file und Betrieb­szeit­en in die Berech­nung ein.

Ein Ver­brauch­sausweis für Nicht­wohnge­bäude kann eben­falls zuläs­sig sein, sofern für das jew­eilige Gebäude über min­destens drei zusam­men­hän­gende Jahre eine aus­sagekräftige Ver­brauchs­daten­ba­sis vor­liegt und keine erhe­blichen Änderun­gen in Nutzung, Tech­nik oder Struk­tur stattge­fun­den haben.

Unser Leistungsversprechen

Wir erstellen sowohl Bedarfs- als auch Ver­brauch­sausweise für Wohn- und Nicht­wohnge­bäude jed­er Kom­plex­itätsstufe. Dabei berück­sichti­gen wir sämtliche gebäude­spez­i­fis­chen Beson­der­heit­en, die aktuelle Geset­zes­lage sowie rel­e­vante Nor­men und Richtlin­ien. Unsere fundierte Methodik und langjährige Erfahrung ermöglichen die sachgerechte Erstel­lung von Energieausweisen für Stan­dard­ge­bäude eben­so wie für Son­der­baut­en – rechtssich­er, nachvol­lziehbar und auf Wun­sch förder­fähig auf­bere­it­et.

Alle wichti­gen Unter­la­gen auf einen Blick.
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Energieberatung

Unabhängig, strukturiert und gesetzeskonform

Eine neu­trale Energieber­atung bildet die fach­liche Grund­lage für ener­getis­che Sanierungs­maß­nah­men und Investi­tion­sentschei­dun­gen. Sie erfol­gt unab­hängig von Her­stel­ler­in­ter­essen und ver­fol­gt das Ziel, tech­nisch sin­nvolle, wirtschaftlich vertret­bare und förder­fähige Lösun­gen aufzuzeigen – für Wohn- wie Nicht­wohnge­bäude gle­icher­maßen.

Ziel und Nutzen

Die Energieber­atung ermöglicht eine ganzheitliche Bew­er­tung des ener­getis­chen Ist-Zus­tands eines Gebäudes. Auf dieser Grund­lage kön­nen maßgeschnei­derte Maß­nah­men­pakete entwick­elt wer­den, um den Energiebe­darf nach­haltig zu senken, Betrieb­skosten zu reduzieren und CO₂-Emis­sio­nen zu ver­mei­den. Gle­ichzeit­ig dient sie als Voraus­set­zung für viele Förder­pro­gramme des Bun­des.

Inhalte und Ablauf

Die Beratung begin­nt mit ein­er struk­turi­erten Erfas­sung des baulichen und tech­nis­chen Zus­tands – inklu­sive Gebäude­hülle, Anla­gen­tech­nik und Nutzerver­hal­ten. Auf Basis dieser Dat­en wer­den geeignete Einzel- oder Gesamt­sanierungs­maß­nah­men aus­gear­beit­et, inklu­sive Wirtschaftlichkeits­be­w­er­tung und, falls gewün­scht, Erstel­lung eines indi­vidu­ellen Sanierungs­fahrplans (iSFP). Die Ergeb­nisse wer­den in einem schriftlichen Bericht doku­men­tiert und erläutert.

Unabhängigkeit und Förderfähigkeit

Unsere Beratung erfol­gt hersteller‑, pro­dukt- und ver­trieb­sun­ab­hängig. Als reg­istri­erte Energieef­fizienz-Experten für Förder­pro­gramme des Bun­des (BEG) stellen wir sich­er, dass sämtliche Anforderun­gen an Förder­fähigkeit, Doku­men­ta­tion und tech­nis­che Min­dest­stan­dards erfüllt sind. Die Beratung ist für Wohnge­bäude eben­so förder­fähig wie für viele Nicht­wohnge­bäude – inklu­sive Zuschuss durch das BAFA oder die KfW.

Neutral, unabhängig und kompetent

Wir berat­en unab­hängig, fach­lich fundiert und lösung­sori­en­tiert. Unsere Empfehlun­gen beruhen auf tech­nis­ch­er Exper­tise, geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen und real­is­tis­chen Einspar­poten­zialen – trans­par­ent, nachvol­lziehbar und indi­vidu­ell auf Ihr Gebäude zugeschnit­ten.

iSFP und Fördermittelberatung

Strategisch planen – klug fördern

Der indi­vidu­elle Sanierungs­fahrplan (iSFP) und eine fundierte För­der­mit­tel­ber­atung bilden gemein­sam eine starke Grund­lage für eine wirtschaftlich sin­nvolle und tech­nisch durch­dachte Sanierung. Bei­de Leis­tun­gen kön­nen einzeln in Anspruch genom­men wer­den – ent­fal­ten jedoch als Kom­bi­na­tion ihr volles Poten­zial.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP bietet ein stufen­weis­es Sanierungskonzept auf Basis ein­er fundierten Analyse Ihres Gebäudes. Er zeigt, wie Maß­nah­men baulich sin­nvoll und wirtschaftlich effizient nacheinan­der umge­set­zt wer­den kön­nen.

Boni durch den iSFP

Durch die Erstel­lung eines iSFP erhöht sich die Förderung bei ein­er fol­gen­den Umset­zung von Einzel­maß­nah­men im Rah­men des BEG um 5 % (von 15 % auf 20 %). Außer­dem wer­den die max­i­mal förder­fähi­gen Kosten pro Wohnein­heit von 30.000 € auf 60.000 € pro Kalen­der­jahr erhöht.

Ablauf und Methodik

Nach ein­er Vor-Ort-Bege­hung erfol­gt die Erfas­sung aller ener­getisch rel­e­van­ten Gebäude­teile. Daraus entwick­eln wir ein maßgeschnei­dertes Sanierungskonzept mit Maß­nah­men­paketen und einem ver­ständlich auf­bere­it­eten Bericht.

Förderfähigkeit des iSFP

Die Erstel­lung des indi­vidu­ellen Sanierungs­fahrplans (iSFP) ist selb­st förder­fähig. Die max­i­male Förder­höhe richtet sich nach der Anzahl der Wohnein­heit­en:
– Bis zu 650 € bei ein­er oder zwei Wohnein­heit­en
– Bis zu 850 € bei drei oder mehr Wohnein­heit­en

Zusät­zlich wird die Präsen­ta­tion des iSFP im Rah­men ein­er Eigen­tümerver­samm­lung oder ver­gle­ich­baren Besprechung mit ein­er Pauschale von 250 € gefördert.

Wichtig

Der iSFP-Bonus in Höhe von 5 % kann nur gewährt wer­den, wenn der Sanierungs­fahrplan vor Beginn der Sanierungsar­beit­en voll­ständig erstellt, übergeben und doku­men­tiert wurde. Eine nachträgliche Anerken­nung ist nicht möglich.

Fördermittelberatung

Wir analysieren gezielt, welche Förder­pro­gramme zu Ihrem Vorhaben passen, und kom­binieren Maß­nah­men opti­mal, um max­i­male Zuschüsse zu erzie­len – sowohl für Wohnge­bäude als auch im Nicht­wohnge­bäude­bere­ich.

Vielfalt der Programme

Es existiert eine Vielzahl an Bundes‑, Lan­des- und teils regionalen Förder­pro­gram­men. Wir navigieren sich­er durch diese Vielfalt und fil­tern für Sie die passenden Optio­nen her­aus.

Maßnahmen clever kombinieren

Oft ist die Kom­bi­na­tion von Maß­nah­men förder­rechtlich wie tech­nisch vorteil­haft – z. B. Däm­mung plus Heizungstausch. Wir stim­men die Kom­bi­na­tion gezielt auf Ihre Sit­u­a­tion ab.

Unterstützung bei der Antragstellung

Wir begleit­en Sie durch den gesamten Antragsprozess – von der Vor­bere­itung bis zur Ein­re­ichung und Doku­men­ta­tion gegenüber dem Förderge­ber. Fehler ver­mei­den, Zeit sparen, Geld sich­ern.

Eine clevere Kombination

Die Kom­bi­na­tion aus indi­vidu­ellem Sanierungs­fahrplan (iSFP) und För­der­mit­tel­ber­atung bietet dop­pel­ten Mehrw­ert: Der iSFP liefert die tech­nis­che und strate­gis­che Grund­lage für sin­nvolle ener­getis­che Maß­nah­men – die För­der­mit­tel­ber­atung sorgt dafür, dass diese Maß­nah­men best­möglich bezuschusst wer­den.

Die För­der­mit­tel­ber­atung selb­st ist nicht als eigen­ständi­ge Leis­tung förder­fähig. Wird sie jedoch im Rah­men eines förder­fähi­gen iSFP oder ein­er Effizien­zhaus-Pla­nung durchge­führt, ist sie automa­tisch Teil der förder­fähi­gen Beratungsleis­tung. So prof­i­tieren Sie dop­pelt – inhaltlich und finanziell.

Wir sor­gen dafür, dass tech­nis­che Mach­barkeit, geset­zliche Vor­gaben und die opti­male Förderkulisse naht­los zusam­men­spie­len. Genau darin liegt der beson­dere Wert dieser Beratungskom­bi­na­tion.

Dafür stehen wir

Unsere Stärke liegt in der Kom­bi­na­tion von tech­nis­ch­er Präzi­sion und förder­rechtlichem Know-how. Wir denken Beratung immer ganzheitlich – indi­vidu­ell, ver­ständlich und kon­se­quent unab­hängig. Sie erhal­ten Lösun­gen, die langfristig wirken und sich für Sie rech­nen.

Für die Antrag­stel­lung beim BAFA ist eine Voll­macht notwendig. Down­load PDF

BEG Einzelmaßnahmen

Gezielt fördern – Schritt für Schritt zum Effizienzgewinn

Die Bun­des­förderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzel­maß­nah­men ermöglicht die gezielte Sanierung beste­hen­der Gebäude, ohne dass ein kom­plet­ter Effizien­zhaus­stan­dard erre­icht wer­den muss. Gefördert wer­den klar definierte Einzel­maß­nah­men, die zu ein­er spür­baren ener­getis­chen Verbesserung führen – tech­nisch sin­nvoll, wirtschaftlich attrak­tiv und staatlich bezuschusst.

Ziel und Nutzen

Die BEG-Einzel­maß­nah­men ermöglichen es Eigen­tümern, ener­getis­che Sanierungsvorhaben schrit­tweise umzuset­zen. Damit lassen sich Energie­ver­brauch, CO₂-Ausstoß und Betrieb­skosten gezielt senken – auch ohne Kom­plettsanierung. Gle­ichzeit­ig schaf­fen sie Zugang zu attrak­tiv­en För­der­mit­teln bei hoher tech­nis­ch­er Flex­i­bil­ität.

Inhalte und Ablauf

Gefördert wer­den u. a. Däm­m­maß­nah­men an der Gebäude­hülle, der Aus­tausch ver­al­teter Heizsys­teme, die Instal­la­tion mod­ern­er Lüf­tung­stech­nik sowie Heizung­sop­ti­mierun­gen. Die Antrag­stel­lung erfol­gt über das BAFA (Zuschuss­vari­ante) oder über die KfW (Kred­it­vari­ante) und muss vor Umset­zung der Maß­nah­men erfol­gen. Eine Ein­bindung eines Energieef­fizienz-Experten ist in vie­len Fällen verpflich­t­end und immer sin­nvoll.

Fördervoraussetzungen und Kombinationsmöglichkeiten

Die Maß­nah­men müssen bes­timmten tech­nis­chen Min­destanforderun­gen entsprechen und durch ein Fachunternehmen durchge­führt wer­den. Wird zusät­zlich ein indi­vidu­eller Sanierungs­fahrplan (iSFP) als Grund­lage genutzt, erhöht sich die Förderquote um 5 % – der soge­nan­nte iSFP-Bonus. Auch die Kom­bi­na­tion mehrerer Einzel­maß­nah­men ist möglich und oft beson­ders effek­tiv.

Zielführend und lösungsorientiert

Wir begleit­en Sie von der Auswahl geeigneter Maß­nah­men über die tech­nis­che Pla­nung bis zur Förder­antrag­stel­lung. Unsere Lösun­gen sind neu­tral, geset­zeskon­form und indi­vidu­ell auf Ihr Gebäude abges­timmt – für eine Sanierung mit max­i­malem Nutzen und min­i­malem Aufwand.

Effizenzhausberatung und Baubegleitung

Sanierung oder Neubau – beides richtig geplant.

Ob bei der ener­getis­chen Sanierung zum Effizien­zhaus oder beim Neubau mit Förder­am­bi­tio­nen: Die Kom­bi­na­tion aus fundiert­er Effizien­zhaus­ber­atung und pro­fes­sioneller Baube­gleitung sorgt für max­i­male Energieeinsparung, rei­bungslose Umset­zung und opti­male För­der­mit­tel.

Effizienzhausberatung (bei Sanierung)

Wir berat­en Sie fach­lich fundiert bei der Umset­zung von Sanierun­gen, die den Anforderun­gen an ein Effizien­zhaus entsprechen. Ziel ist es, den ener­getis­chen Zus­tand Ihres Bestands­ge­bäudes durch geeignete Maß­nah­men so zu verbessern, dass er einem der förder­fähi­gen Effizien­zhaus­stan­dards (z. B. EH 85, EH 70, EH 55) entspricht.

Förderung

Je nach Effizien­zhaus-Stufe sind KfW-Kred­ite mit Tilgungszuschüssen bis zu 45 % möglich. Die Antrag­stel­lung erfol­gt vor Maß­nah­men­be­ginn und erfordert tech­nis­che Nach­weise durch einen Energieef­fizienz-Experten.

Baubegleitung (bei Neubau oder Einzelmaßnahmen)

Im Neubau oder bei geförderten Einzel­maß­nah­men (z. B. Heizungstausch, Däm­mung) begleit­en wir als Energieef­fizienz-Experten die Bauaus­führung. So stellen wir sich­er, dass alle tech­nis­chen und förder­rechtlichen Vor­gaben einge­hal­ten wer­den – von der Pla­nung über die Aus­führung bis zur Schluss­doku­men­ta­tion.

Förderung

Die Kosten für die Baube­gleitung sind selb­st förder­fähig – mit bis zu 50 % Zuschuss (max. 5.000 € bei Ein-/Zweifam­i­lien­häusern, 2.000 € pro Wohnein­heit bei Mehrfam­i­lien­häusern).

Eine clevere Kombination

Unsere Erfahrung zeigt: Eine klare ener­getis­che Zield­e­f­i­n­i­tion (Effizien­zhaus­ber­atung) in Verbindung mit fach­lich kom­pe­ten­ter Begleitung während der Bauphase (Baube­gleitung) ver­hin­dert Pla­nungs­fehler, spart Kosten und sichert die Förderung. Egal ob Alt­bau oder Neubau – bei­des prof­i­tiert davon.

Verlässlich begleiten – zukunftssicher bauen.

Wir sind Ihr Part­ner von der Zield­e­f­i­n­i­tion über die Förder­strate­gie bis zur baulichen Umset­zung – rechtssich­er, effizient und unab­hängig. Für ein Ergeb­nis, das langfristig überzeugt.

EWärmeG Nachweise

Pflicht und Chance – der EWärmeG-Nachweis

In Baden-Würt­tem­berg gilt für Bestands­ge­bäude bei einem Heizungstausch das Erneuer­bare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Eigen­tümer müssen dabei min­destens 15 % des Wärmebe­darfs durch erneuer­bare Energien oder gle­ich­w­er­tige Maß­nah­men deck­en. Der Nach­weis ist verpflich­t­end und muss bei der zuständi­gen Bau­rechts­be­hörde ein­gere­icht wer­den.

Ziel und gesetzlicher Hintergrund

Das EWärmeG gilt für Gebäude mit Bau­jahr vor 2009 bei Aus­tausch der zen­tralen Heizungsan­lage. Es fordert 15 % Deck­ung des Wärmebe­darfs durch Erneuer­bare oder durch anerkan­nte Ersatz­maß­nah­men. Das Gebäudeen­ergiege­setz (GEG) mit sein­er 65 %-Regel erset­zt das EWärmeG schrit­tweise ab 2026, bis dahin bleibt es verpflich­t­end.

Inhalte und Nachweispflicht

Nach dem Heizungstausch muss inner­halb von 18 Monat­en nachgewiesen wer­den, wie die Anforderun­gen erfüllt wur­den – z. B. über Solarther­mie, Wärmepumpe, Holzheizung, Däm­mung oder Sanierungs­fahrplan. Der Nach­weis erfol­gt über ein offizielles For­mu­lar und wird bei der unteren Bau­rechts­be­hörde ein­gere­icht.

Kombinationsmöglichkeiten und Unterschiede

Bei Wohnge­bäu­den kön­nen mehrere Maß­nah­men kom­biniert wer­den. Ein iSFP erset­zt z. B. 5 % der Pflicht. Bei Nicht­wohnge­bäu­den kann ein iSFP sog­ar die volle Erfül­lung abdeck­en. Auch PV-Anla­gen, Bioen­ergie oder Fer­n­wärme kön­nen angerech­net wer­den. Welche Kom­bi­na­tion sin­nvoll ist, hängt vom Gebäude ab.

Förderung und Beratung

Der EWärmeG-Nach­weis selb­st wird nicht gefördert – er ist geset­zlich vorgeschrieben. Viele der Maß­nah­men, die Sie für den Nach­weis nutzen kön­nen, sind jedoch förder­fähig. Dazu gehören z. B. Wärmepumpen, Solarther­miean­la­gen oder Däm­m­maß­nah­men. Auch eine Energieber­atung oder die Erstel­lung eines Sanierungs­fahrplans wird durch Förder­pro­gramme unter­stützt. Wir helfen Ihnen, die passenden Maß­nah­men zu find­en und die Förderung best­möglich zu nutzen.

Was Sie von uns erwarten dürfen

Wir küm­mern uns um alles: Von der Auswahl geeigneter Maß­nah­men bis zum fer­ti­gen EWärmeG-Nach­weis. Klar, rechtssich­er und so erk­lärt, dass es jed­er ver­ste­ht – damit Sie entspan­nt und gefördert in die Zukun­ft starten kön­nen.

Wärmepumpen-Check

Passt eine Wärmepumpe zu Ihrem Gebäude?

Mit unserem her­stellerun­ab­hängi­gen Wärmepumpen-Check erhal­ten Sie eine fundierte Ein­schätzung, ob Ihr Gebäude für den Ein­satz ein­er Wärmepumpe geeignet ist – tech­nisch, wirtschaftlich und baulich. Wir prüfen neu­tral und prax­is­nah, bevor Sie in die Umset­zung gehen.

Heizsystem prüfen

Wir analysieren das beste­hende Heizsys­tem – z. B. Heizkör­p­er oder Fuß­bo­den­heizung – und beurteilen, ob eine Wärmepumpe damit effizient betrieben wer­den kann.

Aufstellbedingungen bewerten

Ob innen oder außen: Wir prüfen, ob aus­re­ichend Platz vorhan­den ist, ob Schallschutza­u­fla­gen einge­hal­ten wer­den kön­nen und ob alle Sicher­heit­san­forderun­gen erfüllt sind.

Heizlast berechnen

Falls notwendig, berech­nen wir die Hei­zlast Ihres Gebäudes nach anerkan­nten Ver­fahren – als Grund­lage für eine real­is­tis­che Dimen­sion­ierung der Wärmepumpe.

Hydraulischen Abgleich beurteilen

Wir prüfen, ob das vorhan­dene Verteil­sys­tem hydraulisch abges­timmt ist – und ob einzelne Heizflächen angepasst oder erneuert wer­den soll­ten.

Leistung und Technik empfehlen

Auf Basis der Gebäudeeigen­schaften und ener­getis­chen Sit­u­a­tion geben wir eine Empfehlung zur benötigten Leis­tung und geeigneten Wärmepumpen­tech­nik.

Unabhängig. Objektiv. Kompetent.

Als her­stellerun­ab­hängige Experten bieten wir Ihnen eine ehrliche und fach­lich fundierte Grund­lage für Ihre Entschei­dung – ohne Verkaufs­druck, aber mit dem Blick fürs Wesentliche.

Heizlastberechnung

Präzise planen – mit der Heizlastberechnung

Die Hei­zlast­berech­nung nach DIN EN 12831 liefert die tech­nis­che Grund­lage für die opti­male Ausle­gung eines Heizsys­tems. Sie zeigt, wie viel Wärme ein Gebäude unter Normbe­din­gun­gen benötigt – und sorgt dafür, dass Heizan­la­gen effizient, wirtschaftlich und förderkon­form geplant wer­den kön­nen.

Was ist eine Heizlastberechnung?

Bei der Hei­zlast­berech­nung wird für jeden Raum und das gesamte Gebäude ermit­telt, wie viel Hei­zleis­tung notwendig ist, um an kalten Tagen eine behagliche Innen­tem­per­atur zu hal­ten. Die Berech­nung erfol­gt nach der Norm DIN EN 12831 und berück­sichtigt unter anderem die Wärmedäm­mung, Raumvol­u­men, Fen­ster­flächen und Lage des Gebäudes.

Wann wird sie benötigt?

Eine Hei­zlast­berech­nung ist notwendig bei Neubaut­en, Sanierun­gen, Heizungstausch sowie beim hydraulis­chen Abgle­ich (Stufe 2). Sie ist Voraus­set­zung für viele Förder­pro­gramme und stellt sich­er, dass Heizungssys­teme richtig dimen­sion­iert und auf das Gebäude abges­timmt sind.

Vorteile für Sie

Die Berech­nung ver­hin­dert Über- oder Unter­di­men­sion­ierung, senkt die Betrieb­skosten und sorgt für gle­ich­mäßige Wärmev­erteilung. Sie bildet die tech­nis­che Basis für eine wirtschaftliche Heizungsan­lage – abges­timmt auf die Gegeben­heit­en vor Ort.

Förderfähigkeit

Die Hei­zlast­berech­nung ist förder­fähig, wenn sie im Rah­men ein­er Heizung­sop­ti­mierung, Baube­gleitung, Effizien­zhaus­ber­atung oder eines iSFP erfol­gt. Über die BEG-Förderung sind Zuschüsse von bis zu 50 % möglich. Wir berat­en Sie zur opti­malen Ein­bindung in Ihr Vorhaben.

Unsere Empfehlung

Ob Neubau oder Bestands­ge­bäude – mit ein­er Hei­zlast­berech­nung schaf­fen Sie die Grund­lage für ein zuver­läs­siges, effizientes Heizsys­tem. Wir übernehmen die Berech­nung nach aktuellen Nor­men und liefern Ihnen nachvol­lziehbare, förder­fähige Ergeb­nisse.

Der hydraulische Abgleich

Gleichmäßig heizen – mit dem hydraulischen Abgleich

Ein hydraulis­ch­er Abgle­ich sorgt dafür, dass alle Heizkör­p­er im Gebäude gle­ich­mäßig mit Wärme ver­sorgt wer­den. Er ist eine grundle­gende Voraus­set­zung für den effizien­ten Betrieb jed­er Heizungsan­lage – ob neu oder alt – und wird bei vie­len Förder­pro­gram­men gefordert.

Was ist ein hydraulischer Abgleich?

Beim hydraulis­chen Abgle­ich wer­den die Heizkör­p­er und Rohrleitun­gen so eingestellt, dass sie exakt die benötigte Wasser­menge erhal­ten – nicht mehr und nicht weniger. Dadurch wer­den Strö­mungs­geräusche ver­mieden, die Tem­per­aturverteilung verbessert und unnötiger Energie­ver­brauch ver­hin­dert.

Wann ist er notwendig?

Ein hydraulis­ch­er Abgle­ich ist Pflicht bei vie­len geförderten Maß­nah­men wie dem Heizungstausch oder bei der Instal­la­tion ein­er Wärmepumpe. Auch bei älteren, ungle­ich­mäßig beheizten Gebäu­den lohnt sich die Maß­nahme zur Opti­mierung des Heizsys­tems.

Vorteile für Sie

Der Abgle­ich reduziert den Energie­ver­brauch, senkt Heizkosten und sorgt für gle­ich­bleibend warme Räume. Er erhöht die Lebens­dauer der Heiztech­nik und verbessert den Kom­fort – ganz ohne bauliche Maß­nah­men.

Förderfähigkeit

Der hydraulis­che Abgle­ich ist als eigen­ständi­ge Maß­nahme förder­fähig – ins­beson­dere im Rah­men der Heizung­sop­ti­mierung über die BEG. Voraus­set­zung ist oft eine voll­ständi­ge Hei­zlast­berech­nung (Stufe 2). Wir berat­en Sie zu allen Anforderun­gen und übernehmen Pla­nung und Doku­men­ta­tion.

Unsere Empfehlung

Ein pro­fes­sionell durchge­führter hydraulis­ch­er Abgle­ich ist ein klein­er Ein­griff mit großer Wirkung. Wir führen ihn nor­mgerecht durch, doku­men­tieren die Ergeb­nisse und sor­gen dafür, dass Sie Förder­vo­raus­set­zun­gen zuver­läs­sig erfüllen.

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